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   BAG, 30.04.1981 - 6 ABR 77/78   

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https://dejure.org/1981,6115
BAG, 30.04.1981 - 6 ABR 77/78 (https://dejure.org/1981,6115)
BAG, Entscheidung vom 30.04.1981 - 6 ABR 77/78 (https://dejure.org/1981,6115)
BAG, Entscheidung vom 30. April 1981 - 6 ABR 77/78 (https://dejure.org/1981,6115)
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Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1981, 2131
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 18.09.1973 - 1 ABR 7/73

    Betriebsausschuß - Kleinbetrieb - Betriebsratsmitglieder - Einblicksrecht -

    Auszug aus BAG, 30.04.1981 - 6 ABR 77/78
    Das entspricht der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG 25, 292 = AP Nr. 3 zu § 80 BetrVG 1972; BAG 25, 301 = AP Nr. A zu § 80 BetrVG 1972 sowie AP Nrn. 2 und 9 zu § 80 BetrVG 1972).

    Der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat wiederholt dargelegt, daß unter außertariflichen Angestellten solche Arbeitnehmer zu verstehen sind, die kraft ihrer Tätigkeit nicht mehr unter den persönlichen Geltungsbereich des einschlägigen Tarifvertrags fallen, andererseits aber noch nicht zum Personenkreis des § 5 Abs. 3 BetrVG gehören (vgl. z.B. BAG 25, 292 = AP Nr. 3 sowie AP Nr. 6 zu § 80 BetrVG 1972).

  • BAG, 18.09.1973 - 1 ABR 17/73

    Betriebsausschuß - Kleinbetrieb - Betriebsratsmitglieder - Einblicksrecht -

    Auszug aus BAG, 30.04.1981 - 6 ABR 77/78
    Das entspricht der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG 25, 292 = AP Nr. 3 zu § 80 BetrVG 1972; BAG 25, 301 = AP Nr. A zu § 80 BetrVG 1972 sowie AP Nrn. 2 und 9 zu § 80 BetrVG 1972).
  • BAG, 19.03.1981 - 3 ABR 38/80

    Versorgunszusage - Zusage - Versorgungsordnung - Darlegungspflicht -

    Auszug aus BAG, 30.04.1981 - 6 ABR 77/78
    Der erkennende Senat hat bereits in seiner Entscheidung vom 12. Februar 1980 (AP Nr. 12 zu § 80 BetrVG) dargelegt, daß das Informationsrecht des Betriebsrats sich nicht etwa nur auf die Einhaltung tariflicher Vorschriften erstreckt, sondern wegen der in § 80 Abs. 1 Satz 1 BetrVG umfassend geregelten Überwachungsaufgabe z.B. auch darauf gerichtet ist festzustellen, ob der Grundsatz der Gleichbehandlung beachtet wird (vgl. dazu BAG AP Nr. 39, 42, 44 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAG vom 29.3.1981 - 3 ABR 38/80).
  • BAG, 17.03.1987 - 1 ABR 59/85

    Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers - Datenschutz

    Für ein entsprechendes Auskunftsverlangen des Betriebsrats bedarf es daher auch keines besonderen Anlasses (BAG Beschluß vom 30. April 1981 - 6 ABR 77/78 -, AP Nr. 13 zu § 80 BetrVG 1972; Beschluß vom 30. Juni 1981, BAGE 35, 342 = AP Nr. 15 zu § 80 BetrVG 1972; zuletzt Beschluß vom 10. Februar 1987 - 1 ABR 43/84 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 03.12.1981 - 6 ABR 60/79

    Betriebsrat

    Der erkennende Senat vertritt ebenfalls die Auffassung, daß das Recht des Betriebsrats nach § 80 Abs. 2 Satz 2 BetrVG, in die Bruttolohn- und -gehaltslisten Einblick zu nehmen, auch die Befugnis einschließt, Einblick in die entsprechenden Listen über außertarifliche Vergütungen unter den gleichen Voraussetzungen zu nehmen wie für die übrigen Arbeitnehmer des Betriebs (vgl. auch Beschluß des erkennenden Senats vom 30. April 1981 - 6 ABR 77/78 - [demnächst] AP Nr. 13 zu § 80 BetrVG) .
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